Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von HASHLYNK im Bereich Mechatronik, Automatisierung, Software, Projektierung, Entwicklung sowie für damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von HASHLYNK ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebot & Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von HASHLYNK oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. ⁠Leistungsarten

HASHLYNK erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Projektierungs-, Planungs- und Entwicklungsleistungen auf Stundenbudgetbasis

  • Software- und Steuerungsentwicklung

  • Lieferung von mechatronischen Baugruppen, Maschinen und Sonderanlagen

  • Technische Beratung und Systemintegration

  • Art und Umfang der Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

4.⁠ ⁠Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise für Lieferungen ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung sowie allfälliger Neben- und Fremdkosten.

5.⁠ ⁠Zahlungsbedingungen

a) Projektierungs- & Entwicklungsleistungen (Stundenbudget)

100 % Vorauszahlung des vereinbarten Stundenbudgets vor Projektbeginn. Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen sind ausgeschlossen. Bereits bezahlte Stundenbudgets werden bei Projektabbruch nicht rückerstattet

b) Maschinen, Anlagen & mechatronische Systeme

75 % Anzahlung bei Auftragserteilung; 25 % nach Fertigstellung vor Lieferung; Zahlungen sind ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist HASHLYNK berechtigt, Leistungen auszusetzen.

6.⁠ ⁠Lieferzeit

Liefer- und Leistungsfristen beginnen ab vollständiger technischer Klärung sowie Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

7.⁠ ⁠Material-, Fremd- & Bauteilkosten

Material-, Hardware-, Software-, Lizenz-, Reise- oder sonstige Fremdkosten sind nur dann Bestandteil des Angebots, wenn sie ausdrücklich angeführt sind. Andernfalls können diese projektabhängig separat angeboten, beauftragt und nachverrechnet werden.

Auf Wunsch kann ein gesondertes Bauteilbudget zur transparenten Kostenverfolgung eingerichtet werden.

8.⁠ ⁠Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturereignisse, Lieferkettenstörungen, Energieausfälle, behördliche Maßnahmen, Krankheit) berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungs- oder Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag ohne Schadensersatzanspruch.

9.⁠ ⁠Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von HASHLYNK.

10.⁠ ⁠Abnahme / Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder gegen gesonderte Berechnung durch HASHLYNK.

Die Abnahme hat spätestens 14 Kalendertage nach Inbetriebnahme schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

11.⁠ ⁠Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme, maximal jedoch 18 Monate ab Lieferung.

Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:

  • Verschleißteile

  • unsachgemäße Verwendung

  • Änderungen durch Dritte

  • Fremdkomponenten (hier gilt ausschließlich die Herstellergewährleistung)

  • Für Projektierungs- und Entwicklungsleistungen wird keine Gewährleistung für einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg übernommen.

12.⁠ ⁠Haftung

HASHLYNK haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt.

Personenschäden bleiben hiervon unberührt.

13.⁠ ⁠Software, Quellcode & Nutzungsrechte

Sofern Software, Programme, Steuerungen oder digitale Systeme Bestandteil der Leistung sind, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Der Quellcode verbleibt bei HASHLYNK, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veränderung der Software ist nicht gestattet.

14.⁠ ⁠Rücktritt / Projektabbruch

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder bricht ein Projekt ab, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Material-, Planungs- und Fremdkosten vollständig zu bezahlen. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden nicht rückerstattet.

15.⁠ ⁠Vertraulichkeit

Alle übermittelten Unterlagen, Zeichnungen, Software, Konzepte und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HASHLYNK nicht an Dritte weitergegeben werden.

16.⁠ ⁠Gerichtsstand & Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Spittal an der Drau. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17.⁠ ⁠Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.