Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von HASHLYNK gegenüber Verbrauchern im Bereich Mechatronik, Automatisierung, Software, Projektierung, Entwicklung, Beratung sowie Reparatur und Wartung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von HASHLYNK ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebot & Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich per E-Mail oder Brief. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von HASHLYNK oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber erhält nach Vertragsabschluss eine Ausfertigung der AGB sowie eine Auftragsbestätigung mit den wesentlichen Vertragsinhalten.
3. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 11 ff. FAGG ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss bzw. ab Erhalt der Ware. Der Widerruf ist schriftlich per E-Mail oder Brief an HASHLYNK zu erklären.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG). Der Auftraggeber wird vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf den allfälligen Ausschluss des Widerrufsrechts hingewiesen.
Bei Dienstleistungsverträgen, mit deren Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde, ist der Verbraucher verpflichtet, den anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.
4. Leistungsarten
HASHLYNK erbringt gegenüber Verbrauchern insbesondere folgende Leistungen:
Lieferung von mechatronischen Geräten, Maschinen und Sonderanlagen
Software- und Steuerungsentwicklung
Technische Beratung und Planung
Reparatur und Wartung
Art und Umfang der Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
5. Preise
Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise für Lieferungen ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2020), zuzüglich Verpackung, Transport und Versicherung. Anfallende Zusatzkosten werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss transparent ausgewiesen.
6. Zahlungsbedingungen
a) Maschinen, Geräte & mechatronische Systeme 100 % Vorkasse vor Lieferung. Die Lieferung erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
b) Projektierung, Planung & Entwicklung Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bei Projektabschluss. HASHLYNK stellt nach Fertigstellung eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
c) Reparatur & Wartung Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bei Abschluss der Arbeiten. HASHLYNK stellt nach Fertigstellung eine detaillierte Rechnung aus. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist HASHLYNK berechtigt, weitere Leistungen auszusetzen. Verzugszinsen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
7. Lieferzeit & Änderungsmanagement
Liefer- und Leistungsfristen beginnen ab vollständiger technischer Klärung sowie Zahlungseingang der vereinbarten Anzahlung. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich, sofern sie schriftlich als solche festgehalten wurden.
Bei unvorhergesehenen Verzögerungen informiert HASHLYNK den Auftraggeber unverzüglich und nennt einen neuen voraussichtlichen Termin. Wird ein verbindlicher Termin um mehr als vier Wochen überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern, sofern die Verzögerung von HASHLYNK zu vertreten ist.
Wünscht der Auftraggeber Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang, ist dies HASHLYNK unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen werden gesondert angeboten und beauftragt. HASHLYNK ist berechtigt, die Lieferfrist entsprechend dem Mehraufwand zu verlängern.
8. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturereignisse, Lieferkettenstörungen, Energieausfälle, behördliche Maßnahmen, Krankheit) berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungs- oder Lieferfrist. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von HASHLYNK.
10. Abnahme / Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder gegen gesonderte Berechnung durch HASHLYNK.
Der Auftraggeber hat die Leistung bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese unverzüglich schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu melden.
11. Gewährleistung
Es gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts (ABGB, KSchG).
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Sache bzw. ab Abnahme der Leistung.
Bei Maschinen und Anlagen, für die im Rahmen der Projektierung eine jährliche Betriebsstundenzahl festgelegt und in der Projektmappe dokumentiert wurde, endet die Gewährleistung alternativ mit Erreichen des doppelten Wertes der projektierten Jahresbetriebsstunden — je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die tatsächlichen Betriebsstunden nachvollziehbar zu dokumentieren und auf Anfrage nachzuweisen. Diese Regelung gilt nur insoweit, als sie die gesetzliche Mindestgewährleistungsfrist von zwei Jahren nicht unterschreitet.
Bei einem Mangel hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Ist beides nicht möglich, nicht zumutbar oder verweigert HASHLYNK die Behebung, hat der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung oder — bei erheblichen Mängeln — auf Wandlung (Rückabwicklung des Vertrags).
Keine Gewährleistung besteht für:
Verschleißteile bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder Betrieb außerhalb der vorgesehenen technischen Grenzen
Änderungen oder Eingriffe durch Dritte
Fremdkomponenten (hier gilt ausschließlich die Herstellergewährleistung)
12. Betriebsbedingungen & Kundenpflichten als Gewährleistungsvoraussetzung
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die gelieferten Maschinen, Anlagen und Systeme ausschließlich innerhalb der vom Hersteller oder von HASHLYNK vorgegebenen technischen Grenzen betrieben werden. Sofern keine abweichenden Angaben schriftlich vereinbart wurden, gelten die in den jeweiligen Datenblättern, Handbüchern oder technischen Dokumentationen angeführten Grenzwerte als verbindlich.
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung und ordnungsgemäße Ausführung aller erforderlichen externen Schutz- und Infrastrukturmaßnahmen. Dies umfasst insbesondere:
Bei elektrischen Anlagen:
Dimensionierung und Ausführung der Zuleitung gemäß den Anforderungen der Anlage
Auswahl und Installation geeigneter Vorsicherungen
Bei allen Geräten und Anlagen:
Ausreichende Klimatisierung und Temperaturkontrolle am Aufstellungsort
Geeigneter Aufstellungsort (Schutz vor Feuchtigkeit, Staub, Erschütterungen etc.)
Einhaltung der zulässigen Lärmpegel-Grenzwerte der Umgebung
Bei hydraulischen Geräten und Anlagen:
Installation und Wartung geeigneter Filtereinrichtungen
Bereitstellung und Betrieb erforderlicher Sicherheitseinrichtungen
Absperrvorrichtungen gemäß den technischen Anforderungen
Kühlung des Hydraulikmediums, sofern diese nicht ausdrücklich als Bestandteil der Lieferung von HASHLYNK vereinbart wurde
Bei Nichterfüllung dieser Pflichten durch den Auftraggeber erlischt der Gewährleistungsanspruch für daraus resultierende Schäden oder Funktionsstörungen.
13. Haftung
HASHLYNK haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Personenschäden werden stets unbeschränkt ersetzt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
14. Software, Quellcode & Nutzungsrechte
Sofern Software, Programme oder digitale Systeme Bestandteil der Leistung sind, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten privaten Zweck.
Der Quellcode verbleibt bei HASHLYNK, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veränderung der Software ist ohne schriftliche Zustimmung von HASHLYNK nicht gestattet.
Wartung, Updates oder Weiterentwicklungen nach Projektabschluss sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
15. Rücktritt / Projektabbruch
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück — außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts und ohne dass HASHLYNK die Ursache gesetzt hat — sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Material- und Fremdkosten anteilig zu vergüten. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf diese Forderungen angerechnet; ein allfälliger Überschuss wird rückerstattet.
16. Vertraulichkeit
Alle übermittelten Unterlagen, Zeichnungen, Software, Konzepte und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HASHLYNK nicht an Dritte weitergegeben werden.
17. Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Anfragen sind schriftlich an HASHLYNK zu richten.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website abrufbar.
18. Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag steht dem Verbraucher die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung offen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich (www.wko.at/schlichtung) sowie die Online-Streitbeilegungsplattform der EU unter https://ec.europa.eu/consumers/odr.
HASHLYNK ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder einvernehmlich vereinbart ist.
19. Gerichtsstand & Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Klagen gegen den Verbraucher gilt dessen allgemeiner Gerichtsstand (Wohnsitzgericht). Für Klagen des Verbrauchers gegen HASHLYNK ist das Bezirksgericht Spittal an der Drau zuständig.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.